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Abrechnungsformular für Ehrenamtliche

Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, dem entstehen auch ganz schnell Kosten. Diese muss man nicht selbst tragen, sondern kann sie sich erstatten lassen. Dafür ist ein Abrechnungsformular Ehrenamt erforderlich (s.u.), das bei der Stabsstelle Integration eingereicht werden muss.
Lest bitte dazu auch die Ehrenamtsrichtlinie 2024