Seit dem 9. September 2015 können Flüchtlinge in Deutschland ein Basiskonto eröffnen, auch wenn sie keinen Pass oder Ausweis haben.
Ohne ein Konto ist die Teilhabe am öffentlichen Leben in Deutschland nur schwer möglich. Einige Banken sind jedoch nicht sehr kooperativ, wenn Flüchtlinge Konten eröffnen wollen. Die Verbraucherzentrale hält für diesen Fall (und andere Probleme) Informationen bereit, die für Flüchtlinge und Helfer nützlich sind.
Das eigene Konto ist wird nun auch für Flüchtlinge aus der Ukraine notwendig, wenn ab 1. Juni 22 das Jobcenter für die Auszahlung von Leistungen zuständig wird.
Wenn Sie als Helfer Flüchtlinge bei der Eröffnung eines Bankkontos unterstützen wollen und Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an info@fluechtlingshilfe-papenteich.de. Inzwischen haben sich nämlich schon einige Helfer bei uns mit dem Thema befasst, die ihr Wissen gern weitergeben.