Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen auch “Flüchtlingshelfer” automatisch und kostenlos den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Hilfsbereitschaft in die Tat umgesetzt wird, denkt man oft nicht darüber nach, dass auch den Helfern etwas zustoßen kann.
Zwar ist man automatisch und kostenlos versichert, aber es müssen fünf Kriterien erfüllt sein, damit das Ehrenamt “amtlich” ist: Es muss freiwillig und unentgeltlich ausgeübt werden, regelmäßig und organisiert sein sowie anderen zu Gute kommen.
Wer hingegen spontan Kleidung, Spielzeug oder Lebensmittel an Bahnhöfe oder in Flüchtlingsunterkünfte bringt, handelt privat. Diese Eigeninitiative ist nicht versichert.
Ausführlichere Informationen dazu bei der Verbraucherzentrale.
Entsprechendes gilt auch für die Haftung, wenn durch Flüchtlingshelfer einer dritten Person ein Schaden zugefügt wird.
Fazit: Es empfiehlt sich, das ehrenamtliche Engagement für die Flüchtlinge zu dokumentieren (Einsatzpläne, Protokolle, Klassenbücher,…)