Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, dem entstehen auch ganz schnell Kosten. Diese muss man nicht selbst tragen, sondern kann sie sich erstatten lassen. Dafür ist ein Formblatt erforderlich, das bei der Samtgemeinde mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss.
Auch 2018 und 2019 wird dieses Verfahren fortgesetzt, es gibt jedoch ein paar Änderungen, die in den LMEA2019 – Richtlinien nachlesbar sind. Wegen dieser Änderungen muss ab dem 16.10.18 ein neues Abrechnungsformular verwendet werden, das sich vom bisherigen etwas unterscheidet: ⇒ LMEA2019 – Abrechnungsformular öffnen