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Anerkannte Asylbewerber brauchen Wohnungen

Nach und nach erhalten immer mehr Asylbewerber ihre Anerkennung. Damit dürfen sie nicht nur eine eigene Wohnung anmieten, sondern sie müssen sogar, nach einer Übergangsfrist, ihre bisherige, vom Landkreis angemietete Wohnung verlassen.

Es kommen neue Aufgaben auf uns zu, denn diese Veränderung bringt nicht nur neue Freiheiten, sondern auch neue Herausforderungen mit sich. Die betroffenen Flüchtlinge müssen selbst einen Mietvertrag abschließen, sind Vertragspartner z.B. bei Elektrizität und Telefon, sollen entscheiden, ob sie eine Versicherung benötigen und vieles mehr. Ohne unsere Hilfe können sie dies in den seltensten Fällen schaffen, wir werden unsere Schützlinge deshalb auch weiterhin betreuen und unterstützen!

Aktuell suchen wir in Meine oder Umgebung 2 Wohnungen für jeweils 1 Person sowie 1 Wohnung für 2 Personen.
Dabei sind einige Rahmenbedingungen zu beachten, die wir durch die folgenden Informationen zu klären versuchen.

 

Kontakt: eva.leis@fluechtlingshilfe-papenteich.de oder Tel: 01525-6228643