Der Verein “Flüchtlingshilfe Papenteich e.V.” ist nach § 60 a Abs. 1 AO beim Finanzamt Gifhorn als gemeinnützig anerkannt. Damit können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge (ab 1.1.2017) steuerlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Unsere Steuernummer lautet 19/218/16187.
Bis 100 Euro erkennen die Finanzämter Geld-Spenden an unseren Verein i.d.R. auch ohne Belege an. Es empfiehlt sich, in der Steuererklärung neben dem Namen unseres Vereins auch unsere Steuernummer anzugeben. Ab der Steuererklärung 2017 müssen generell Belege erst auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden.
Man muss eine Bestätigung (z. B. Kontoauszug) nur dann einreichen, wenn das Finanzamt Belege für die Spende anfordert.
Um den Verwaltungsaufwand für unseren Verein möglichst klein zu halten, stellen wir Spendenbescheinigungen automatisch erst für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) ab 100 Euro aus. Sollte jemand jedoch trotzdem eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir um kurze Nachricht per Email an Wolfgang Stindl. Dazu bitte die mail-Adresse der Flüchtlingshilfe verwenden: info@fluechtlingshilfe-papenteich.de