Bei der Erstattung von Fahrtkosten für Teilnehmer von Integrationskursen gibt es seit dem 01.01.2018 eine Änderung:
Die Fahrtkosten werden künftig pauschal erstattet, dazu muss ein Antrag beim BAMF gestellt werden. Das ganze Verfahren soll dadurch erleichtert werden, jedoch macht das “Trägerrundschreiben”, in dem das neue Verfahren erläutert wird, zunächst nicht den Eindruck, dass diese Ankündigung zutrifft. Es bleibt zu hoffen, dass die Träger der Kurse richtig informiert sind und den Teilnehmern bei der korrekten Antragstellung helfen können.
Der nachfolgende Link führt zu weitergehenden Informationen zur Fahrtkostenpauschale: