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Rücküberstellung in ein anderes EU-Land

Die Flüchtlingshilfe Papenteich war mit dem Problem schon konfrontiert: Flüchtlinge sollen gemäß Dublin-Abkommen in das EU-Land abgeschoben werden, in dem sie erstmals innerhalb der EU registriert worden sind. Dieses Abkommen wird häufig nicht umgesetzt, und wenn doch, dann oft erst, nachdem der/die Geflüchtete sich in Deutschland bereits gut integriert hat. Die “Rücküberstellung” ist dann in der Regel sehr hart und für alle Beteiligten wenig sinnvoll.

Wie kann man sich wehren? Wie kann man helfen?

Dazu bietet das Raphaelswerk umfangreiches Informationsmaterial für unterschiedliche Länder in verschiedenen Sprachen an.

Der Verein “Raphaelswerk e.V.” ist ein eigenständiger Fachverband des Deutschen Caritasverbandes und berät schwerpunktmäßig Menschen, die Deutschland verlassen wollen oder müssen.