Ab dem 1. Juni 22 gelten in einigen Bereichen neue Regeln, die besonders für Geflüchtete von Bedeutung sind:
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel reicht es seit 1. Juni nicht, einen ukrainischen Pass vorzuweisen, ukrainische Flüchtlinge benötigen wie alle anderen auch einen Fahrschein.
Doch hier hilft das 9-Euro-Ticket, das ja auch seit diesem Tag bis Ende August eine preiswerte Lösung bietet.
Ab 1. Juni sind die Jobcenter für die Unterstützungsleistungen für ukrainische Flüchtlinge zuständig. Solange jedoch die dazu nötigen Anträge noch nicht bewilligt sind, zahlt weiterhin das Sozialamt, so dass keine Versorgungslücke entsteht.
Ukrainer, die mit dem eigenen PKW in die Bundesrepublik eingereist sind, hatten für eine Übergangszeit Versicherungsschutz. Dieser ist am 31.05.22 aber ausgelaufen. Seit dem 1. Juni 22 benötigen auch ukrainische Autofahrer einen in Deutschland gültigen Versicherungsschutz. Mehr dazu in einer Information des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft