Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge ist rein rechtlich eine Sache der Kommunen, bei uns also Angelegenheit der Samtgemeinde. Diese ist verpflichtet, den ihr zugewiesenen Personen Obdach zu gewähren. Die erforderlichen Leistungen zum Lebensunterhalt kommen in der Regel vom Jobcenter, es zahlt den Geflohenen Bürgergeld. Sind sie jedoch nicht mehr im erwerbsfähigen Alter, ist das Sozialamt zuständig. Doch nicht nur Menschen aus der Ukraine werden auf diese Weise unterstützt, sondern auch sogenannte “Ortskräfte” aus Afghanistan mit ihren Familien sowie Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien.
Einen ganz anderen Status haben dagegen die Asylbewerber, die aus vielen anderen Ländern zu uns kommen und die ein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen, an dessen Ende in vielen Fällen die Abschiebung droht. Diese Unterscheidung ist bereits vielfach kritisiert worden.
Wir als Flüchtlingshilfe machen zwischen diesen Gruppen keinen Unterschied und helfen allen im gleichen Maße, egal welchen rechtlichen Status sie haben. Und obwohl unser Name vielleicht anderes vermuten lässt: Wir fühlen uns auch deutschen Hilfsbedürftigen verpflichtet!
So haben wir in zwei Spendenaktionen flankiert mit eigenem Geld die Gifhorner Tafel bereits kräftig unterstützt.
Die Sachspenden in unserem Magazin bieten wir allen Bedürftigen an, nicht nur Flüchtlingen.
Aktuell gilt unsere Unterstützung z.B. einem Menschen, über den die Allerzeitung jetzt berichtet hat, lesen Sie dazu den folgenden Artikel aus der AZ vom 06.04.23: