Gifhorn, 23.01.2025
Die Ausländerstelle des Landkreises Gifhorn informiert.
Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2025 gültig sind (auch durch bereits zuvor erfolgte automatische Verlängerung), gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Dies gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren Familienmitglieder und Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in der Ukraine.
Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link:
Verlängerung des Aufenthaltsrechtsrechts für Ukraine-Kriegsflüchtlinge