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Aufenthaltsperspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine.

Mit dem Ablauf des 3. Kriegsjahres ist die Aufenthaltsgenehmigung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erneut verlängert worden, sie gilt wieder für ein weiteres Jahr bis zum 04.03.2026.
Eine wichtige Änderung betrifft aber Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, für sie gilt diese Verlängerung in vielen Fällen nicht.
Eine ausführliche Erläuterung dieser neuen gesetzlichen Regelungen findet man in der nachfolgenden Mitteilung des niedersächsischen Flüchtlingsrates: