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Gesundheit

Trauma-Therapie für Kriegsflüchtlinge

Ab sofort können wir eine psychotherapeutische Sprechstunde zur Trauma- Bearbeitung anbieten. Wir wenden uns damit an Flüchtlinge jeden Alters, die durch Kriegsereignisse und/oder Flucht traumatisiert sind und dringend Unterstützung brauchen.
Ziel ist es, die Lebensfreude in der neuen, oft ungewohnten und fremden Umgebung zurückzugewinnen.

Der Therapeut ist Bernd Heise, 57 J. aus Meine. Der Bernd ist Heilpraktiker für Psychotherapie und ist ausgebildet …

  1. im Konzept Integrativer Methodik KIM nach Hanna Schumann https://www.konzept-integrativer-methodik.de/veröffentlichungen – das Video ist in der Ukraine gedreht und erklärt das Konzept.
  2. In Trauma-Therapie nach KIM
  3. In Entwicklungsnachholender Therapie nach KIM
  4. In Gesprächstherapie nach Carl Rodgers

Bernd spricht deutsch und englisch. Aus unserem Unterstützerkreis haben wir mit Anna Stock aus Estland die Möglichkeit auch eine Übersetzung in russischer Sprache anzubieten. Für weitere Sprachen bemühen wir uns im Bedarfsfall. Sonst bleibt zur Verständigung das Smartphone mit einem Übersetzungsprogramm – da richten wir uns ganz danach, was dem Klienten am liebsten ist.

Wer also Bedarf für sich oder seine Angehörigen sieht, melde sich gerne unter:  info@fluechtlingshilfe-papenteich.de oder Tel: 01525-6228643.
Die Sprechstunden finden bei uns im alten Gemeindezentrum Meine, Kiebitzmoor 2, statt.

Corona-Regeln mehrsprachig

3G, 2Gplus, 2G, Booster, Hospitalisierung … – Steigen Sie noch durch?
Wie verwirrend müssen die sich ständig ändernden Regeln für diejenigen sein, die unsere Sprache noch nicht beherrschen!
Eine Hilfe kann da ein Ratgeber der Bundesbeauftragten für Migration sein, er ist in vielen Sprachen verfasst und über den folgenden Link erreichbar:
Wissenswertes über Corona in vielen Sprachen

Corona: Erlass zur Arbeit der Ausländerbehörden

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gibt es seit dem Frühjahr einen Erlass des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge “zur Entlastung der Ausländerbehörden”.
Die Diakonie hat uns eine gute Zusammenfassung dieses Erlasses zur Verfügung gestellt, die hier nachfolgend wiedergegeben wird:

1.       Verlängerungsanträge bei Aufenthaltstiteln

Hier soll bei Antrag (der auch formlos z.B. per Telefon oder E-Mail erfolgen kann) auf Verlängerung die Fiktionswirkung des §81 Abs.4 AufenthG gelten, also der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fortgelten. Eine Bescheinigung über die Fortwirkung muss nicht der üblichen Form der Fiktionsbescheinigung entsprechen, Unterschrift und Stempel sollen hier reichen.

Ausnahme: Schengen-Visa

2.       Verkürzung von Aufenthaltstiteln/Zweckfortfall

Das BMI weist hier leider darauf hin, dass Ausreisepflichten weiterhin vollzogen werden sollen, wo ein Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann. Dies soll auch bei Zweckfortfall, also z.B. gekündigten Arbeitsverhältnissen gelten! Bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausreise sollen Duldungen erteilt werden.

3.       Bezug von Kurzarbeitergeld

Der Bezug von Kurarbeitergeld hat keine negativen Folgen für den Bestand von Aufenthaltstiteln.

4.       Inhaber von Aufenthaltstiteln im Ausland (§51 Abs.1 Nr.7 AufenthG)

Menschen mit Aufenthaltstitel in Deutschland, die sich aber gerade im Ausland befinden, und aufgrund der gestrichenen Reiseverbindungen nicht in der vorgesehenen 6-Monatsfrist zurückkommen können, sollen auf Antrag eine Fristverlängerung erhalten.

5.       Verlängerung von Schengen-Visa

Da die Fiktionswirkung (siehe Punkt 1) nicht für Schengen-Visa gilt, plant das BMI hier eine eigene Rechtsverordnung, die Inhaber von ablaufenden Schengen-Visa für eine begrenzte Zeit nach Ablauf vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Aktuell gilt aber weiterhin, dass eine Verlängerung nur nach persönlicher Vorsprache erfolgt. Der Antrag darauf kann aber per E-Mail gestellt werden.

6.       Umgang mit visumfreien Aufenthalten (länger als 90 Tage)

Menschen, die visumfrei einreisen dürfen, sollen nach Ablauf der 90 Tage wieder ausreisen. Wenn dies nicht möglich ist, soll auch hier die Fiktionswirkung gelten. Dafür muss auch ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden (wieder formfrei per E-Mail oder Telefon).

7.       Verlängerung von Duldungen

Auch hier ist der „Vollzug des Aufenthaltsrechts“ zu gewährleisten, Verlängerungen von Amts wegen sollen nur in Einzelfällen zur Verfahrenserleichterung gemacht werden.

8.       Fachkräfteeinwanderung

Beschleunigte Fachkräfteverfahren für Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen, Gesundheitsforschung und Transport im Warenverkehr sollen prioritär behandelt werden; gleichzeitig sollen für diese Berufsgruppen auch die Reisebeschränkungen der EU Kommission nicht gelten.

9.       Ausländerrechtliches Pass- und Dokumentenwesen

Persönliche Antragstellung sowie Abgabe der Fingerabdrücke sind für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstiteln weiterhin notwendig. Für die Aushändigung kommen Alternativen in Frage, wenn die ABH keinen Schalterbetrieb mehr haben, z.B. können die eAT über andere Stellen ausgehändigt werden (z.B. Polizeidienststellen). Ist eine persönliche Antragstellung nicht möglich, kann solange die Fiktionsbescheinigung formlos beantragt werden.

Versand per Post sollte nur noch mit Einschreiben eigenhändig erfolgen, bei Passdokumenten am besten gar nicht. Hier sollte für die Zeit der Coronakrise eher auf die Zusendung eines Ausweisersatzes ausgewichen werden.

Den kompletten Erlass findet man unter

http://ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/Runderlass_BMI_Corona.pdf



Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen.

Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge bietet ein mehrsprachiges psychologisches Beratungstelefon an.
Dieses kann von Menschen in psychischen Belastungssituationen genutzt werden, z.B. von traumatisierten Flüchtlingen.

Die telefonischen psychologischen und psychosozialen Beratungsgespräche werden in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Russisch und Spanisch angeboten.

Telefonnummern und Zeiten der Erreichbarkeit:
Telefonische-Sprechzeiten-mehrsprachig

Corona: Informationen der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist zurzeit geschlossen, umso wichtiger sind Infos an alle Geflüchteten auf anderen Wegen. Bitte unbedingt an alle Betroffenen weiterleiten!

Informationen der Ausländerbehörde:

Arztbesuch: was ist zu erledigen

Im Falle eines Arztbesuches sind versch. Dinge zu erledigen.

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Online Erste Hilfe Schulung in versch. Sprachen

Das Jugendwerk Wittmund bietet eine Online Erste Hilfe Schulung (OEHS) in verschiedenen Sprachen an.

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Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland

Eine Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums in mehreren Sprachen, die sich in erster Linie direkt an Flüchtlinge wendet, aber auch für Helfer wissenswerte Dinge enthält. Zur Broschüre.