Aktuell gesucht
Keine Spendenannahme am Donnerstag, 05.10.23.. Wir Helferinnen und Helfer brauchen in dieser Woche eine Pause, auch weil viele von uns nicht da sind. Wir bitten um Verständnis!
Danach gilt wieder:
Im begrenzten Maße nehmen wir gerne Sachspenden an.
In der Regel haben wir folgende Annahmezeiten:
donnerstags zwischen 10:00 und 12:00 und 17:00 und 18:00.
Da wir aber personell begrenzt sind, ist eine Anmeldung dringend nötig, um die Annahme zu koordinieren, am besten über:
Info@Fluechtlingshilfe-Papenteich.de
Wir können auch nicht alles nehmen, bei Kleidung nur das, was im Folgenden aufgelistet ist.
Folgende Dinge können wir gebrauchen:
– Handtücher
– Herren T-Shirts, alle Größen
– Herrenkleidung und Jacken in XS, S und M
– Jungenkleidung Größen 104 bis 176
– Mädchenkleidung Größen 104 bis 110
– Mädchen und Jungen Jacken in allen Größen
– Esstische (nicht zu groß), Stühle
– kleine Kleiderschränke
– Kopfkissen
– Kochtöpfe und Pfannen
– Handrührgeräte und andere Elektrogeräte für den Haushalt, außer Brotschneidemachinen
– Geschirr, Wassergläser
– Kinderbuggys
– Vorhänge / Gardinen
– Verlängerungskabel
– Staubsauger, Mikrowellen
– Kühlschränke, Waschmaschinen
Möbel können wir aus Platzgründen in der Regel nur nehmen, wenn sie direkt an die Zieladresse gehen. Ausnahmen siehe vorstehende Liste.
Bitte in jedem Fall Kontakt mit uns aufnehmen.
Information aus der Fahrradwerkstatt:
Das Fahrradteam ist in der Regel jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 im Einsatz. Wegen des starken Andrangs gelten ab sofort folgende Regeln:
1. Repariert werden nur eigene Fahrräder, die an Geflüchtete ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen.
2. Im Arbeitsbereich dürfen sich Kunden nur nach Aufforderung aufhalten. Der Zugang erfolgt nur vom Parkplatz her.
4. Zu Beginn werden nur Kunden bedient, die sich vorher angemeldet haben (Name, Grund des Besuchs). Ohne Anmeldung erscheinende Kunden werden nur bedient, wenn die Voranmeldungen abgearbeitet sind.
Bitte auch vorher anmelden, wenn ein Fahrrad gespendet werden soll. Abholen können wir bis auf weiteres nur noch Fahrräder aus Meine, nicht aus weiter entfernten Orten.
E-Mail an: info@fluechtlingshilfe-papenteich.de
Ankommende UkrainerInnen
Das Land Niedersachsen hat seine Aufnahmequote an ukrainischen Flüchtlingen übererfüllt, so dass diese grundsätzlich durch die Landesaufnahmebehörde auf andere Bundesländer zu verteilen sind.
Seitens des Landkreises wird daher grundsätzlich darum gebeten, ukrainische Flüchtlinge an die Landesaufnahmebehörde Laatzen zu verweisen, um sich dort registrieren zu lassen und von dort verteilt zu werden.
Ukrainische Flüchtlinge, die hier im Landkreis bei Verwandten unterkommen können, können sich jedoch im Landkreis Gifhorn direkt anmelden. Wie am 15.12.22 von der Ausländerbehörde des Landkreises Gifhorn mitgeteilt wurde, gilt für sie, dass ihnen sofort eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird. Dazu ist auch, wie zuletzt noch gefordert, keine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mehr nötig.
Nach Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit können sofort ab ausgestellter Fiktionsbescheinigung Leistungen des Jobcenters bewilligt werden und nicht erst im Monat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung.
Das heißt: Es ist keine Zwischengewährung von Leistungen nach dem AsylbLG notwendig.
Damit ergeben sich für bei uns neu eintreffende UkrainerInnen folgende Handlungsschritte:
1. Melden in der Ausländerbehörde Gifhorn wegen eines Aufenthaltstitels/Fiktionsbescheinigung, diese wird unverzüglich ausgestellt.
2. Beantragung von Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter oder SGB XII im Sozialamt (Rentner und RentnerInnen). Diese Leistungen werden ab Antragstellung gewährt. Begleitend zu dieser Antragstellung sind eine Anmeldung bei einer Krankenkasse und die Eröffnung eines Kontos erforderlich.
3. Unabhängig von der Meldung bei der Ausländerbehörde des Landkreises ist außerdem eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde erforderlich.
UkrainerInnen, die direkt aus der Landesaufnahmebehörde Hannover oder aus der Sammelunterkunft Ehra-Lessien zu uns kommen, verfügen bereits über eine Fiktionsbescheinigung und können damit den ersten Schritt überspringen. Die Beantragung von Leistungen ist bei diesen Personen in der Regel auch schon erfolgt.
Hinweise des Nds. Innenministeriums für Ukrainer
Antworten auf häufig gestellte Fragen findet man unter folgendem Link:
Ukraine – allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen | Nds. Ministerium für Inneres und Sport (niedersachsen.de)
Zuständigkeiten im Landkreis und der Samtgemeinde
Besonders wichtig für die Arbeit des Unterstützerkreises sind die Ansprechpartner in der Kreisverwaltung und der Samtgemeinde, die für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig sind:
Landkreis Gifhorn
Angelegenheiten rund ums Asylrecht:
Ausländerbehörde Gifhorn
Schlossplatz 1
38537 Gifhorn
Mail: asylblg@gifhorn.de
Website: LK Gifhorn Integration
Öffnungszeiten:
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 – 12:00
Mi: geschlossen
Do: 08:30 – 12:00 | 14:00 – 17:00
Fr: nach Terminvereinbarung
Samtgemeinde Papenteich:
Gleichstellungsbeauftragte, zurzeit nicht besetzt.
⇒ Zur Website der SG Papenteich
Gemeinsame Gifhorner Flüchtlingshilfe
Die Website http://www.gifhorner-fluechtlingshilfe.de informiert über die Zusammenarbeit von Kirchen, Institutionen und ehrenamtlichen Helfern im Kreis Gifhorn, Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Unterkünften Ehra-Lessien, Kästorf, Clausmoorhof und Meinersen.
Diakonie Kästorf / Clausmoorhof
Tobias Zemke
Braunschweiger Str. 56
38518 Gifhorn
Tel: 05371-935 9790 (Büro Braunschweiger Str.)
Tel: 05371-590 9551 (Büro Clausmoorhof)
Mobil: 0170 551 7950
Fax: 05371/895439
Mail: t.zemke@diakonie-dwb.de
Website: www.diakonie-dwb.de
Frohe Weihnachten!
Liebe Leser,
es muss befürchtet werden, dass bezüglich der Pandemie noch einiges auf uns zu kommt, wo wir doch vor einem Jahr geglaubt haben, dass die Sache sich mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen bald erledigt haben würde.
Das bedeutet wie in allen anderen Bereichen auch für unsere Arbeit auf absehbare Zeit weiterhin Einschränkungen, weniger Kontakte, weniger Treffen, kaum Gemeinschaftsunternehmungen. Und in den Medien bekommt eine lautstarke Minderheit eine Aufmerksamkeit, die sie eigentlich nicht verdient. Wer sich nur daran orientiert, der kann wohl den Mut verlieren.
Doch ich möchte hier lieber von einigen positiven Dingen erzählen, die mit unserer Arbeit als Flüchtlingshilfe zusammenhängen. So werden uns nach wie vor von vielen Leuten Sachspenden angeboten, Gespräche bei diesen Anlässen zeigen immer wieder, dass wohl die meisten Menschen im Papenteich unsere Arbeit positiv bewerten. Als Eva Leis zu Beginn der Pandemie eine Spendenaktion zugunsten der Gifhorner Tafel initiierte, kamen in kurzer Zeit insgesamt mehr als 12.000 Euro zusammen. Ein Rest von 720 € wurde in den letzten Wochen durch Lebensmittelkäufe verbraucht.
Das Weihnachtspostamt ist in diesem Jahr ebenfalls in einem Maße durch Spenden unterstützt worden, wie wir es nicht erwartet hatten. Auf einen Bericht in der November-Ausgabe der Papenteicher Nachrichten meldeten sich viele Papenteicher Bürgerinnen und Bürger, die Geschenke spenden wollten. In drei Fällen haben sie selbst das Geschenk besorgt und liebevoll eingepackt, in den meisten Fällen wurden Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe gespendet. Am Ende kamen so viele Spenden zusammen, dass das gesamte Weihnachtspostamt dadurch finanziert werden konnte. Es geht dabei um 49 Kinder und Jugendliche, denen wir zu Weihnachten jeweils ein Geschenk im Wert von etwa 25 € überreichen konnten.
Für diese großzügige Unterstützung danken wir ganz herzlich Corinna W. und Daniel B., Fam. Seurig, Fam. Brüggemann, Fam. Müller, Fam. Jünemann, Fam. Zander, Fam. Plack, Fam. Nadjib, Fam. Wendland und anonymen Spendern.
Rodolphe hat die Prüfung bestanden!
2019 hatte Rodolphe K., der aus der Republik Elfenbeinküste geflohen war, eine Ausbildung zum Verkäufer bei EDEKA in Meine begonnen. Der praktische Teil dieser Ausbildung machte ihm dabei keine großen Probleme, wohl aber der theoretische Teil in der Berufsschule. Mit kaufmännischen Fachbegriffen hat man verständlicherweise größere Schwierigkeiten, wenn man die Sprache noch nicht beherrscht, das andere größere Problem waren fehlende Grundlagen in der Mathematik. Kaufleute müssen nun mal rechnen können und zum Beispiel mit der Prozentrechnung vertraut sein. Doch Rodolphe lernte sehr zielstrebig, machte erkennbare Fortschritte und schaffte im November die schriftliche Prüfung, nachdem er kurz vorher auch in der mündlichen erfolgreich war. Wir freuen uns sehr mit Rodolphe und gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem Erfolg, den wir ein klein wenig auch als Erfolg unserer Integrationsbemühungen sehen.
Für das zweite Corona-Weihnachtsfest wünsche ich nun Allen im Namen des Vorstands friedliche und schöne Feiertage.
Achten Sie auf die Corona-Regeln, aber denken Sie nicht immer an sie. Und bleiben Sie vor allem gesund!
Heinrich Lagemann
Ausländerbehörde Organigramm
Das folgende Dokument gibt einen Überblick über die Zuständigkeiten in der Ausländerbehörde Gifhorn (Stand: 15.01.2020):
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet in ihren Beratungsstellen die Möglichkeit, sich über verschiedene Problembereiche zu informieren und Rat einzuholen:
Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. informiert in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch über die Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge (Stand: 12/2016), wir bieten hier diese Info-Blätter zum Download an: (mehr …)
App “Ankommen” – Ein Wegbegleiter für die ersten Wochen in Deutschland
Die App wurde vom Goethe-Institut gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bayerischen Rundfunk (BR) entwickelt und wurde am 14. Februar 2017 im Rahmen des World Government Summit in Dubai mit einem weiteren Preis ausgezeichnet: In der Kategorie „Best m-Government Service Award“ erhielt sie die Auszeichnung für „Social Affairs“. (mehr …)
Abrechnungsformular für Ehrenamtliche
Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, dem entstehen auch ganz schnell Kosten. Diese muss man nicht selbst tragen, sondern kann sie sich erstatten lassen. Dafür ist ein Formblatt erforderlich, das bei der Samtgemeinde mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss.
Auch 2018 und 2019 wird dieses Verfahren fortgesetzt, es gibt jedoch ein paar Änderungen, die in den LMEA2019 – Richtlinien nachlesbar sind. Wegen dieser Änderungen muss ab dem 16.10.18 ein neues Abrechnungsformular verwendet werden, das sich vom bisherigen etwas unterscheidet: ⇒ LMEA2019 – Abrechnungsformular öffnen