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Allgemeine Informationen

Aktuell gesucht

Achtung: Keine Spendenannahme zu folgenden Zeiten:
Donnerstag, 27.03., 17:00 bis 18:00,
Donnerstag, 03.04., beide Termine,
Donnerstag, 17.04., (Gründonnerstag)

Ansonsten gelten die folgenden Annahmezeiten:
donnerstags zwischen 10:00 und 12:00 und 17:00 und 18:00.
Da wir nicht garantieren können, zu diesen Zeiten immer da zu sein und um die Annahme zu koordinieren, ist eine Anmeldung dringend nötig,
am besten über: Info@Fluechtlingshilfe-Papenteich.de
Wir können nicht alles nehmen und müssen unter Umständen auch Dinge ablehnen, orientieren Sie sich bitte an der folgenden Liste:

Diese Dinge können wir gebrauchen:
– Kühlschränke und Waschmaschinen
– Handtücher und Duschhandtücher
– Geschirrtücher, Gästehandtücher
– Wolldecken und andere Decken
– Schlafsäcke und Isomatten
– Jacken für Herren
– Babykleidung nur in Gr- 50 – 56 und Windeln in den Größen 0, 1 und 2
– Kinder-Winterkleidung nur für Jungen 104 – 152 (keine Sommerkleidung)
– Gut erhaltene Schuhe für Kinder und Herren
– Kochtöpfe und Pfannen
– Mixer und Handrührgeräte
– Staubsauger, Mikrowellen
– Auto-Verbandskästen (auch abgelaufene)

Möbel können wir aus Platzgründen in der Regel nur nehmen, wenn sie direkt an die Zieladresse gehen.
Bitte in jedem Fall Kontakt mit uns aufnehmen.

Information aus der Fahrradwerkstatt:

Gesucht sind aktuell Kinder-Fahrräder mit 20 Zoll Rädern

Bitte vorher anmelden, wenn ein Fahrrad gespendet werden soll.
Falls Sie ein Fahrrad nicht selbst bringen können, kann es nach Absprache innerhalb des Papenteichs auch von uns abgeholt werden.

Das Fahrradteam ist in der Regel jeden Mittwoch von 15:30 bis 18:00 im Einsatz. Dabei gelten folgende Regeln:
1. Repariert werden nur die Fahrräder, die an Geflüchtete ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen.
2. Im Arbeitsbereich dürfen sich Kunden nur nach Aufforderung aufhalten. Der Zugang erfolgt nur vom Parkplatz her.
4. Zu Beginn werden nur Kunden bedient, die sich vorher angemeldet haben (Name, Grund des Besuchs). Ohne Anmeldung erscheinende Kunden werden nur bedient, wenn die Voranmeldungen abgearbeitet sind.

E-Mail an: info@fluechtlingshilfe-papenteich.de


Aufenthaltsperspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine.

Mit dem Ablauf des 3. Kriegsjahres ist die Aufenthaltsgenehmigung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erneut verlängert worden, sie gilt wieder für ein weiteres Jahr bis zum 04.03.2026.
Eine wichtige Änderung betrifft aber Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, für sie gilt diese Verlängerung in vielen Fällen nicht.
Eine ausführliche Erläuterung dieser neuen gesetzlichen Regelungen findet man in der nachfolgenden Mitteilung des niedersächsischen Flüchtlingsrates:

Aufenthaltsrecht für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Gifhorn, 23.01.2025
Die Ausländerstelle des Landkreises Gifhorn informiert.

Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2025 gültig sind (auch durch bereits zuvor erfolgte automatische Verlängerung), gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Dies gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren Familienmitglieder und Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in der Ukraine.

Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link:

Verlängerung des Aufenthaltsrechtsrechts für Ukraine-Kriegsflüchtlinge

Abrechnungsformular für Ehrenamtliche

Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, dem entstehen auch ganz schnell Kosten. Diese muss man nicht selbst tragen, sondern kann sie sich erstatten lassen. Dafür ist ein Abrechnungsformular Ehrenamt erforderlich (s.u.), das bei der Stabsstelle Integration eingereicht werden muss.
Lest bitte dazu auch die Ehrenamtsrichtlinie 2024

Ankommende UkrainerInnen

Das Land Niedersachsen hat seine Aufnahmequote an ukrainischen Flüchtlingen übererfüllt, so dass diese grundsätzlich durch die Landesaufnahmebehörde auf andere Bundesländer zu verteilen sind.

Seitens des Landkreises wird daher grundsätzlich darum gebeten, ukrainische Flüchtlinge an die Landesaufnahmebehörde Laatzen zu verweisen, um sich dort registrieren zu lassen und von dort verteilt zu werden.

Ukrainische Flüchtlinge, die hier im Landkreis bei Verwandten unterkommen können, können sich jedoch im Landkreis Gifhorn direkt anmelden. Wie am 15.12.22 von der Ausländerbehörde des Landkreises Gifhorn mitgeteilt wurde, gilt für sie, dass ihnen sofort eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird. Dazu ist auch, wie zuletzt noch gefordert, keine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mehr nötig.

Nach Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit können sofort ab ausgestellter Fiktionsbescheinigung Leistungen des Jobcenters bewilligt werden und nicht erst im Monat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung.
Das heißt: Es ist keine Zwischengewährung von Leistungen nach dem AsylbLG notwendig.

Damit ergeben sich für bei uns neu eintreffende UkrainerInnen folgende Handlungsschritte:
1. Melden in der Ausländerbehörde Gifhorn wegen eines Aufenthaltstitels/Fiktionsbescheinigung, diese wird unverzüglich ausgestellt.
2. Beantragung von Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter oder SGB XII im Sozialamt (Rentner und RentnerInnen). Diese Leistungen werden ab Antragstellung gewährt. Begleitend zu dieser Antragstellung sind eine Anmeldung bei einer Krankenkasse und die Eröffnung eines Kontos erforderlich.
3. Unabhängig von der Meldung bei der Ausländerbehörde des Landkreises ist außerdem eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde erforderlich.

UkrainerInnen, die direkt aus der Landesaufnahmebehörde Hannover oder aus der Sammelunterkunft Ehra-Lessien zu uns kommen, verfügen bereits über eine Fiktionsbescheinigung und können damit den ersten Schritt überspringen. Die Beantragung von Leistungen ist bei diesen Personen in der Regel auch schon erfolgt.

Hinweise des Nds. Innenministeriums für Ukrainer

Antworten auf häufig gestellte Fragen findet man unter folgendem Link:
Ukraine – allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen | Nds. Ministerium für Inneres und Sport (niedersachsen.de)

Zuständigkeiten im Landkreis und der Samtgemeinde

Besonders wichtig für die Arbeit des Unterstützerkreises sind die Ansprechpartner in der Kreisverwaltung und der Samtgemeinde, die für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig sind:

Landkreis Gifhorn

Angelegenheiten rund ums Asylrecht:

Dieser Abschnitt wird zurzeit überarbeitet!

Samtgemeinde Papenteich:

Zur Website der SG Papenteich

Diakonie Kästorf / Clausmoorhof

Tobias Zemke
Braunschweiger Str. 56
38518 Gifhorn
Tel:  05371-935 9790 (Büro Braunschweiger Str.)
Tel: 05371-590 9551 (Büro Clausmoorhof)
Mobil: 0170 551 7950
Fax: 05371/895439
Mail: t.zemke@diakonie-dwb.de
Website: www.diakonie-dwb.de

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet in ihren Beratungsstellen die Möglichkeit, sich über verschiedene Problembereiche zu informieren und Rat einzuholen:

Zur Verbraucherzentrale

Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. informiert in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch über die Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge (Stand: 12/2016), wir bieten hier diese Info-Blätter zum Download an: (mehr …)

App “Ankommen” – Ein Wegbegleiter für die ersten Wochen in Deutschland

Die App wurde vom Goethe-Institut gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bayerischen Rundfunk (BR) entwickelt und wurde am 14. Februar 2017 im Rahmen des World Government Summit in Dubai mit einem weiteren Preis ausgezeichnet: In der Kategorie „Best m-Government Service Award“ erhielt sie die Auszeichnung für „Social Affairs“. (mehr …)