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15. April: Kontaktbeschränkungen gelten weiter!
In der lange vorher angekündigten Video-Konferenz der Bundes- und Landesregierungen hat man sich am 15.04.20 auf folgende weitere Vorgehensweise geeinigt:
- Das Leben in Deutschland bleibt weiter stark eingeschränkt
- Bund und Länder empfehlen das Tragen von Masken im Handel sowie im Öffentlichen Nahverkehr
- Die Kontaktbeschränkungen werden mindestens bis zum 3. Mai verlängert (z. B. Mindestabstand 1,50 m)
- Ab dem 4. Mai sollen in Deutschland die Schulen wieder schrittweise geöffnet werden, es gibt aber länderspezifische Besonderheiten
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag wieder öffnen
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was Großveranstaltungen sind, muss noch geklärt werden
- Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen. Restaurants dürfen Essen zur Abholung und zur Lieferung anbieten
- Deutsche sollen weiterhin auf private Reisen verzichten
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen werden auf dieser Seite in Kürze folgen, man beachte auch die Seite “Corona“, wo man viele Infos zu den bisherigen und den weiterhin gültigen Bestimmungen findet.