Eine ablaufende Aufenthaltserlaubnis ukrainischer Schutzsuchender wird automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert, ohne dass dazu ein Antrag gestellt werden muss und ohne dass diese Verlängerung in das Dokument eingetragen wird. Das heißt, auch abgelaufene elektronische Aufenthaltstitel haben weiterhin Gültigkeit. Dies wurde im Bundesgesetzblatt vom 04.12.23 geregelt. Leichter verständlich als der sperrige Gesetzblatt-Text ist die Information vom 11.12.23
Diese automatische Verlängerung gilt leider nur für ukrainische Geflüchtete.
Für betroffene Personen könnte es sinnvoll sein, ein Exemplar des Bundesgesetzblattes mit sich zu führen, um im Falle einer Kontrolle auf diese Regelung verweisen zu können.